29.10.2025
Stand der Entwicklung des Waldkindergartens in Burghasungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.11.2024 hat unsere Stadtverordnetenversammlung die Errichtung eines Waldkindergartens (Wald-Kita) mit knapper Mehrheit beschlossen. Die Wald-Kita sollte eine sich abzeichnende Lücke im gesetzlich verpflichtenden Angebot an Kita-Plätzen kurzfristig schließen. Zuvor hatte sich die Verwaltung vergebens bemüht, eine andere praktikable Lösung für den schnellen Lückenschluss zu finden.
Zur Klärung, welche Aktivitäten entfaltet wurden, um die erhoffte Eröffnung im Herbst des Jahres 2025 stattfinden zu lassen, gab es eine Nachfrage in der Stadtverordnetenversammlung am 24.03.2025. Sie wurde so beantwortet, dass erste Gespräche mit dem vorgesehenen Betreiber stattgefunden hätten. Dazu habe es inzwischen die zwingende Forderung der Bauaufsicht gegeben, einen Bebauungsplan aufzustellen, was zusätzlichen Aufwand bedeute, aber keine zeitliche Verzögerung.
Nun sind inzwischen elf bzw. sieben Monate vergangen. Nach allem, was öffentlich bekannt ist, ist der zusätzliche bzw. erwartete Bedarf an Kita-Plätzen nicht eingetreten. Es stellen sich deshalb nun mehrere Fragen:
- Wie viele freie Kindergartenplätze (für die ganze Stadt) werden zum 01.12.2025 vorhanden sein?
- Gibt es Erkenntnisse, dass die Anzahl der Kindergartenplätze in Zukunft allein nicht ausreichend ist?
- Ist der erforderlich gewordene Bebauungsplan erstellt, beschlossen und genehmigt worden?
- Wie hat sich die Finanzierungsfrage entwickelt? Bitte aufgeschlüsselt in
- Gesamtkosten des Projekts
- Einmalige Kosten für die Inbetriebnahme (Sind die ursprünglich in Rede stehenden 400.000 Euro noch ausreichend? Wenn nein, warum nicht?)
- Wie hoch wird der städtische Zuschuss pro Jahr an den privaten Betreiber der Wald-Kita sein.
- Gibt es vertragliche Risiken, die eine jährliche Erhöhung der Kosten bedeuten könnten?
- Gibt es eine Regelung mit dem Betreiber darüber, ob die Stadt bei Minderauslastung der Wald-Kitaplätze einen Ausgleich an ihn zahlen muss, oder wie ist die Regelung in diesem Fall?
