Zweitwohnungssteuer - Auf Antrag der SPD-Fraktion beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Prüfung

Stadtpolitik

Mit einem Antrag hat die SPD-Fraktion in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2012 zu den Magistrat der Stadt Zierenberg beauftragt zu prüfen, welcher Aufwand mit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer verbunden ist und welche positiven Effekte diesem Aufwand gegenüberstehen. Wenn -wovon wir ausgehen- die positiven Effekte überwiegen, möchten wir, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag für eine Satzungsregelung zur Zweitwohnungssteuer vorlegt.
Dem Antrag wurde zugestimmt.

Ein erheblicher Teil der finanziellen Mittel, die Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen (also z.B. die Schlüsselzuweisungen, Ein-kommenssteueranteile usw.), wird nach der Anzahl der mit Erst-wohnsitz dort gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner berechnet.
Wer hier mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, kann zwar genauso gut die von der Stadt finanzierte Infrastruktur nutzen, Geld fließt der Stadt dafür aber nicht zu.
Wir wollen eine gerechte Zuweisung der finanziellen Mittel für unsere Stadt! Einen Weg, das zu erreichen, sehen wir in der Einführung einer Zweitwohnungssteuer.

Bürgerinnen und Bürger, deren Lebensmittelpunkt in Zierenberg liegt, obwohl sie hier nur mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, können durch die „drohende“ Zweitwohnungssteuer dazu bewegt werden, ihre Meldesituation zu überdenken. Vielleicht wird ihnen dabei klar, dass sie tatsächlich längst in Zierenberg zu Hause sind, und sie verlegen ihren Erstwohnsitz in unsere schöne Stadt.

Wer auch weiterhin seinen Zweitwohnsitz in Zierenberg haben möch-te, wird die dann fällige Zweitwohnungssteuer in Kauf nehmen.

Und: Sollte in Einzelfällen eine Abmeldung des Zweitwohnsitzes er-folgen, entsteht der Stadt hierdurch keinerlei finanzieller Nachteil.

Durch Einführung einer Zweitwohnungssteuer lassen sich also die Meldedaten bereinigen und damit realitätsnahe und gerechte Zuweisungen erzielen. Deshalb wäre es auch absolut kein Beinbruch, wenn die Einnahmen durch die Steuer selbst recht gering ausfallen. Denn das eigentliche Ziel sind die gerechteren, höheren Zuweisungen und die damit verbundene Verbesserung der Einnahmen unserer Stadt!

Natürlich hat das Ganze nur Sinn, wenn der mit der Zweitwohnungs-steuer verbundene Verwaltungsaufwand die erzielbaren Einnahmen nicht gleich wieder auffrisst!

Deshalb beauftragt die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag den Magistrat der Stadt Zierenberg zu prüfen, welcher Aufwand mit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer verbunden ist und welche positiven Effekte diesem Aufwand gegenüberstehen. Wenn -wovon wir ausgehen- die positiven Effekte überwiegen, möchten wir, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag für eine Satzungsregelung zur Zweitwohnungssteuer vorlegt.

Um unzumutbare Belastungen zu verhindern, sollen dabei Ausnahmeregelungen vorgesehen werden. Sie sollen z.B. gelten für Berufs-tätige, deren Erstwohnsitz aus beruflichen Gründen am Unternehmenssitz liegen muss oder für Auszubildende bzw. Studierende, die ihren Erstwohnsitz für die Dauer der Ausbildung an den Ausbildungsort verlegen müssen.

 
 

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