Hessisches Kommunalwahlrecht

Kumulieren und Panaschieren - Was ist denn das?

Am 14. März 2021 wählen die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ihre Ortsbeiräte, Gemeinde-, Stadt- und Kreisparlamente. Das System dieser Wahlen unterscheidet sich erheblich von dem aus Bundestags- und/oder Landtagswahlen bekannten und regelmäßig angewendeten Verfahren:

Bei den Kommunalwahlen besteht nunmehr seit 2001 zum fünften Mal die Möglichkeit, in die von den Parteien und Wählergruppen vorgeschlagene Listenstruktur einzugreifen, d. h., deren Reihenfolge zu ändern und sogar Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Parteien zu wählen. Diese „Technik" ist nicht ganz einfach. Deshalb erinnern sich viele Bürgerinnen und Bürger nach fünfjähriger Pause nicht mehr so genau an das Verfahren. Und weil schon kleine Fehler zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen können, bot die Hessische Landeszentrale für politische Bildung (HLZ), Taunusstraße 4-6, 65183 Wiesbaden, bis 2016 stets neutrale Informationen zum Hessischen Kommunalwahlrecht an, die sich dort kostenfrei anfordern ließen. Zu diesem Informationsmaterial gehört auch eine sehr verständlich aufgemachte, interaktive Präsentation, die leider zur Kommunalwahl 2021 nicht erneut aufgelegt wurde. Wir haben noch einige Exemplare der CD und geben sie gern in Kopie an Sie gern weiter. Sprechen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine Mail!

Allen, die herkömmlich - wie schon immer machbar - nur eine Liste und damit alle dort vorgeschlagenen Bewerberinen und Bewerber in der vorgegebenen Reighenfolge wählen wollen, empfehlen wir, am 14. März oder bereits bei der Briefwahl - wie früher üblich - nur ein einziges Kreuz bei der gewünschten Partei zu setzen. Damit besteht keinerlei Gefahr, etwas falsch zu machen oder Stimmen zu verschenken!

 
 

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